Die wichtigsten Neuigkeiten auf einem Blick
eAU
Seit dem 01.01.2023 wird die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung digital an Ihre Krankenkasse übermittelt. Ihr Arbeitgeber bekommt keinen Ausdruck mehr. Er ist in der Pflicht sich Ihre Daten von der Krankenkasse einzuholen.
Bei uns bekommen Sie lediglich, falls gewünscht, einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.